Service
Regionaler Druckluft- und Kompressorenservice
AirCenter Niederrhein – Unsere Servicetechniker vor Ort bieten Ihnen einen Kompressor Service am Niederrhein, ob in Wesel, Moers, Kleve, Kamp-Lintfort, Krefeld, Rheinberg, Geldern, Goch, Kalkar, Rees, Xanten, Alpen, Emmerich, Voerde, Dinslaken, Schermbeck, Dorsten, Bocholt, Borken, Duisburg, Krefeld und Umgebung. Wir helfen Ihrem Unternehmen, die maximale Geräteverfügbarkeit ihrer Druckluft bei minimalen Betriebskosten sicherzustellen. Unser Team bietet für Druckluftkompressoren und Druckluftaufbereitungszubehör vorbeugende Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an. Ergänzend wird dieses noch durch komplette Installationen und Montage von Rohrleitungen.

Leistungen im Überblick
- Wartung & Reparatur von Kompressoren und Druckluftsystemen
- Montage, Umbau & Inbetriebnahme kompletter Anlagen
- Installation von Rohrleitungen & Entnahmestellen
- Instandsetzung durch Austausch von Verdichterstufen
- Individuelle Service-Aufträge nach Kundenwunsch
Sicherheit in Ihrem Betrieb
Bewertung und Gefährdungsanalyse
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt seit dem 01.01.2003 vor, dass Betreiber von überwachungspflichtigen Druckbehältern bestimmte Sicherheitsmaßnahmen durchführen müssen. Überwachungspflichtig sind alle Druckluftbehälter, deren Druckliterinhaltsprodukt (PS × V) 50 bar × l übersteigt.
Prüfung der Druckgeräte
Je nach Druckbehälter und Kategorie gelten unterschiedliche Prüfanforderungen:
Befähigte Person
- Kategorie I
- PS < 1 bar: Kategorie II und III
ZÜS (Zugelassene Überwachungsstelle)
- Kategorie IV
- PS < 1 bar: Kategorie II und III
Aufgaben des Betreibers
- Durchführung der sicherheitstechnischen Bewertung
- Festlegung der wiederkehrenden Prüfungen
- Meldung an die zuständige Behörde
- Prüfung der Druckluftbehälter vor Inbetriebnahme
- Gefährdungsbeurteilung der Druckluftstation
Die sicherheitstechnische Überprüfung, die Festlegung der Prüffristen und die Gefährdungsbeurteilung können an einen Sicherheitsbeauftragten (befähigte Person nach BetrSichV) übertragen werden.
Prüfungsrichtlinien
Prüfung vor Inbetriebnahme:
- PS × V < 200 → Befähigte Person
- PS × V > 200 → ZÜS
Wiederkehrende Prüfung:
- PS × V < 1.000 → Befähigte Person
- PS × V > 1.000 → ZÜS
Hinweis: PS = maximal zulässiger Druck, V = Volumen
Ausnahmen:
Die Prüfung vor Inbetriebnahme entfällt für:
- Behälter mit ZUA-Zulassung und PS × V < 1.000
- Fahrbare (ortsveränderliche) Kompressoren
Festlegung der Prüffristen
Die Intervalle für wiederkehrende Prüfungen werden in der sicherheitstechnischen Bewertung anhand der Behälterpapiere festgelegt.
Innere Prüfung
- Maximal alle 5 Jahre
Festigkeitsprüfung
- Maximal alle 10 Jahre
Ihr Zuverlässiger Service-Partner
Wir übernehmen für Sie:
- Den Sachkundigen-Nachweis als befähigte Person nach BetrSichV
- Die Organisation der Vor- und Nachbereitung von Druckbehälterprüfungen
- Die Anmeldung überwachungspflichtiger Behälter bei den zuständigen Überwachungsvereinen
