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BAFA-Zuschuss: bis zu 25% für Ihren neuen Kompressor

Effiziente Druckluft spart nicht nur Energie, sondern wird zusätzlich von der Bundesregierung gefördert. Mit dem BAFA-Förderprogramm profitieren Unternehmen von attraktiven Zuschüssen beim Austausch alter Anlagen gegen moderne, hocheffiziente Kompressoren.

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Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen profitieren besonders von der BAFA-Förderung:

Kleinunternehmen

bis zu 49 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bis 10 Mio. € erhalten 25 % Zuschuss.

Mittlere Unternehmen

bis 249 Beschäftigte und einem Jahresumsatz bis 50 Mio. € erhalten 20 % Zuschuss.

Großunternehmen

ab 250 Beschäftigten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Welche Investitionen sind Förderfähig?

Gefördert werden ausschließlich Ersatzinvestitionen bestehender Anlagen. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören:

  • Erneuerung eines bestehenden Schraubenkompressors
  • Installation einer übergeordneten Steuerung zur Effizienzsteigerung
  • Einbau einer Wärmerückgewinnung zur innerbetrieblichen Nutzung

Wichtig: Die Investition muss den technischen Kriterien der BAFA entsprechen. Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei der Auswahl passender Produkte und bei der Antragstellung.

Voraussetzungen für eine Förderung

Damit die Förderung bewilligt wird, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • R
    Die neue Anlage ersetzt eine bestehende, funktionstüchtige Druckluftanlage mit mindestens 5 Jahren Betriebsdauer.
  • R
    Die alte Anlage darf nach der Förderung nicht weiter betrieben werden. Ein Nachweis über Verkauf oder Verschrottung ist erforderlich.
  • R
    Der Förderantrag muss vor Bestellung oder Umsetzung der Maßnahme eingereicht werden.
  • R
    Mit der Umsetzung darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden.

Besondere Regelungen & technische Hinweise

  • Wärmeübertrager zur Nutzung der Abwärme von Bestandsanlagen werden auch ohne Anlagentausch gefördert, sofern die Wärme innerbetrieblich genutzt wird.
  • Für die Antragstellung ist ein Foto der Altanlage im PDF-Format erforderlich.
  • Kältetrockner müssen ein Kältemittel mit GWP < 150 verwenden, um förderfähig zu sein.
  • Die Umsetzungsfrist für geförderte Maßnahmen beträgt derzeit 36 Monate.

Ihr Weg zur Förderung

Wir begleiten Sie Schritt für Schritt: Von der Auswahl des passenden Kompressors von RENNER oder CompAir über die Erstellung der Förderunterlagen bis zur erfolgreichen Umsetzung. So sichern Sie sich staatliche Zuschüsse und reduzieren gleichzeitig Ihre Betriebskosten nachhaltig.

Tipp: Die Antragstellung muss immer vor Projektbeginn erfolgen – gerne unterstützen wir Sie bei allen Formalitäten.

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